AdBlue®
Was ist AdBlue ®?
AdBlue® ist eine hochreine, wässrige Harnstofflösung, die als Betriebsstoff in Dieselfahrzeugen eingesetzt wird. AdBlue® ermöglicht die Reduzierung von Stickoxid-Emissionen um bis zu 90 Prozent. Die farblose AdBlue®-Flüssigkeit gefriert bei -11,5 °C. Bei +80 °C zerfällt AdBlu® in gasförmiges Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2). Bereits bei +30 °C sind erste Ammoniak-Spuren nachweisbar. AdBlue® ist als Warenzeichen für den VDA Verband der Automobilindustrie e.V. rechtlich geschützt. In Nordamerika wird für AdBlue® die Bezeichnung DEF (Diesel Exhaust Fluid) verwendet.
AdBlue ® - häufig gestellte Fragen
Die Norm ISO 22241 legt die Bestandteile von AdBlue® einheitlich fest. AdBlue® enthält stets 32,5 Prozent hochreinen Harnstoff und 67,5 Prozent entmineralisiertes Wasser.
Harnstoff (CO(NH2)2) ist eine natürlich vorkommende Substanz, die für AdBlue® in einem synthetischen Verfahren aus Ammoniak (NH3) und Kohlendioxid (CO2) hergestellt wird. Demineralisiertes Wasser ist frei von Salzen, die als Kationen oder Anionen im normalen Leitungswasser enthalten sind.
Der in AdBlue® enthaltene Harnstoff sorgt dafür, dass die in den Abgasen von Dieselfahrzeugen enthaltenen umweltschädlichen Stickoxide (NOx) in die zwei ungiftigen Bestandteile Stickstoff (N2) und Wasser (H2O) zerfallen.
Über die Neutralisierung der Stickoxide hinaus führt die Verwendung von AdBlue® zu einer erheblichen Senkung des Feinstaub-Ausstoßes und zu einer Verringerung des Kraftstoff-Verbrauchs um circa fünf Prozent.
AdBlue® wird in Dieselfahrzeugen eingesetzt, die über die sogenannte CSR-Technologie verfügen. Diese Technologie befindet sich inbesondere in Nutzfahrzeugen wie Lkw und Bussen und seit September 2014 auch in bestimmten Diesel-Pkw.
In Verbindung mit der CSR-Technologie ermöglicht bzw. erleichtert AdBlue® die Einhaltung von Abgas-Grenzwerten, die EU-weit Anfang der 1990er Jahre eingeführt und in den Folgejahren schrittweise verschärft wurden.
Für schwere Nutzfahrzeuge gilt ab Ende 2012 für neue Fahrzeug-Typen und ab Ende 2013 für alle neu zugelassenen Serien-Fahrzeuge die Abgasnorm Euro VI. Durch Euro VI wurden die Grenzwerte für Lkw-Stickoxid-Emissionen gegenüber der vorherigen Euro V-Norm um 80 Prozent auf 80mg/km gesenkt. Die Abgas-Grenzwerte für leichte Nutzfahrzeuge sind nach Fahrzeuggewicht gestaffelt.
Die Euro 6-Norm legt ab September 2014 die Pkw-Grenzwerte für neu zugelassene Pkw-Fahrzeugtypen und ab September 2015 für alle neu zugelassenen Serien-Pkw fest. Mit einem Grenzwert von 60 mg/km liegt der maximal zulässige Stickoxid-Ausstoß ein Viertel unterhalb des für Lkw geltenden Höchstwerts.
SCR (Selective Catalytic Reduction, Selektive Katalytische Reduktion) wird von vielen Automobil-Herstellern in ihre Dieselfahrzeuge integriert, um die Schadstoff-Emissionen entsprechend den Anforderungen der Euro-Normen zu vermindern.
AdBlue® wird über ein Ventil in das Abgas gespritzt und reagiert im Katalysator mit den enthaltenen Stickoxiden. Ab einer Abgas-Temperatur von 170 °C spaltet das freiwerdende Ammoniak die Stickoxide (Stickstoffmonoxid und –dioxid) in Kohlendioxid, Wasserdampf und Stickstoff. Das Motorsteuergerät stellt durch Kontrolle eines Dosier-Moduls sicher, dass stets genau diejenige Menge AdBlue® eingespritzt wird, die gemäß Fahrzeuglast und Drehzahl erforderlich ist.
Wegen des bei -11,5 °C liegenden Gefrierpunktes von AdBlue® sind die für den Betriebsstoff vorgesehenen Zusatztanks beheizt. Die im Leitungssystem befindliche AdBlue®-Flüssigkeit wird bei Abschaltung der Zündung in den Vorratstank zurückgeleitet.
Nur die Verwendung eines hochreinen Reduktionsmittels gewährleistet eine lange Funktionsdauer und hohe Effektivität des SCR-Katalysators. AdBlue® ist weitestgehend frei von Fremdstoffen wie z. B. gelösten Schwermetallen und stellt so ein gleichmäßiges und kontinuierliches Einströmen der Abgase und eine konstante Katalysator-Aktivität sicher.
Wird ohne AdBlue® gefahren oder anstelle von AdBlue® ein minderwertiges Produkt verwendet, so treten am Katalysator rasch irreparable Verstopfungen auf, die ein Durchströmen der Abgase verhindern.
Die benötigte AdBlue®-Menge liegt bei ungefähr fünf Prozent des verbrauchten Diesel-Kraftstoffs.
Die Harnstofflösung AdBlue® zersetzt sich im Laufe der Zeit auf natürliche Weise zu Ammoniak. AdBlue® kann bis zum Unterschreiten einer bestimmten, in DIN 70'070festgelegten Mindestkonzentration verwendet werden. Je nach Hersteller und Gebinde-Art wird gewöhnlich eine AdBlue®-Mindestlebensdauer von etwa sechs bis zwölf Monaten garantiert.
AdBlue® ist kein Gefahrengut nach dem Chemikalienreecht oder nach dem Transportrecht. Das Flüssigprodukt ist bei sachgerechter Anwendung für Menschen und Fahrzeuge ungefährlich – ebenso wie die Zerfallsprodukte Stickstoff und Wasser, die bei der Zerlegung der im Abgas befindlichen Stickoxide entstehen.
Allerdings sollte Hautkontakt mit AdBlue® vermieden werden. Zudem zählt AdBlue® zur (niedrigsten) Wassergefährdungsklasse 1, so dass eine Lagerung in Auffangwannen gefordert wird.
Die Instrumentenanzeige „Bitte AdBlue® nachfüllen“, die in Lkw üblicherweise 2.400 Kilometer vor vollständigem AdBlue®-Verbrauch aufleuchtet, darf keinesfalls ignoriert werden. Schlimmstenfalls lässt sich der Diesel-Motor ohne AdBlue® nicht mehr starten. Bei einigen Fahrzeugen funktioniert zumindest noch der Notlaufbetrieb.
Zwar könnte ein Dieselfahrzeug rein technisch gesehen auch ohne AdBlue® noch weiterfahren – wenn auch mit stark erhöhten Stickoxid-Emissionen. Der Gesetzgeber hat jedoch den Einbau einer Art Wegfahrsperre angeordnet, die bei fehlendem AdBlue® aktiviert wird.
Für Lkw sind AdBlue®-Zapfsäulen verfügbar, deren Zapfpistolen und Pumpgeschwindigkeiten auf Lkw-Anforderungen abgestimmt sind und nicht für die Betankung von Pkw geeignet sind. Für Pkw-Besitzer, die AdBlue® tanken wollen, stehen Flaschen und Kanister als 2-, 5- und 10-Liter-Gebinde bereit. Auf die Auswahl einer geeigneten Gebinde-Größe und auf einen passenden Stutzen sollte besonders geachtet werden.